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   BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82   

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BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82 (https://dejure.org/1983,11085)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1983 - 7 RAr 34/82 (https://dejure.org/1983,11085)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 7 RAr 34/82 (https://dejure.org/1983,11085)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Vielfach sind Beschäftigungen von Studenten zwar versicherungsfrei (vgl dazu BSGE 50, 25); daraus ergeben sich dann aber auch keine Folgerungen im Verhältnis zur Beklagten, denn der beitragsfrei beschäftigte Student erwirbt keinen Alg-Anspruch (S 10h Abs. 1 AFG).

    Daß Studenten bei bestimmten Gestaltungen von Beschäftigungsverhältnissen während des Studiums als versicherungs- und beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung erachtet und ihnen demgemäß trotz Studiums die Eigenschaft von Arbeitnehmern zuerkannt wird, wurde bereits unter Hinweis auf BSGE 50, 25 erwähnt (vgl dazu auch die Zusammenstellung der Besprechungsergebnisse der Versicherungsträger zur Anwendung der 55 172 Abs. 1 Nr. 5, 1228 Abs. 1 Nr. 3 BVD, 5 H Abs. 1 Nr M AVG, abgedruckt bei Beuster, Die Versicherungspflicht, 2. Auflage, S 163 ff).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 3HO; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Das BVerfG hat deshalb auch schon den vollständigen Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer vom Schutz der Arbeitslosenversicherung als mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt (BVerfGE 18, 366, 372).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 3HO; 15, 313, 318).
  • Drs-Bund, 15.05.1975 - BT-Drs 7/3640
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Denn in der Begründung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Entwurf eines KVSG wird ausgeführt, daß der Lebensunterhalt von Studenten durch die Leistungen nach dem BAföG gesichert werden solle (BT-Drucks 7/3640 S 8).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    ständiger Rechtsprechung den @ 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE M6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    ständiger Rechtsprechung den @ 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE M6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    des Ersten Senats vom 18. November 1986 -- 1 BvL 29, 30, 33, 34, 36/83 -- in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 118 a Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I s. 1189) - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts vom 14. Juli 1983 (7 RAr 34/82, 7 RAr 27/82, 7 RAr 61/82, 7 RAr 74/82 und 7 RAr 28/82) -.
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